ABOPREISE/ DATEN
DATEN / FERIEN
QUARTAL 1
6. Januar - 5. April 2025
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QUARTAL 2
7. April - 5. Juli 2025
SOMMERFERIEN So 6. Juli 2025 - So 17. August 2025
QUARTAL 3
18. August - 18. Oktober 2025
QUARTAL 4
20. Oktober - 20. Dezember 2025
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WINTERFERIEN
S0 21.12.2025 - So 4.01.2026
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Bei den Kinderklassen:
Frühlingsferien:
So 6.04.2025 - So 20.04.2025
Herbstferien:
Sa 21.09.2025 - So 12.10.2025
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KURSE
SCHNUPPERN
Interessierte können einmalig kostenlos an einer Schnupperlektion in einem Kurs teilnehmen.
KURSDAUER & EINSTIEG
Die Kurse finden ganzjährig statt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, sofern im gewünschten Kurs freie Plätze verfügbar sind. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise oder semesterweise, beginnend ab dem ersten Kurstag der Teilnahme.
NACHHOLEN VERPASSTER KURSE
Individuelle Ferienabwesenheiten können nicht berücksichtigt werden. Nach Absprache können jedoch innerhalb eines Quartals maximal zwei verpasste Kurse in einem anderen Kurs vor- oder nachgeholt werden.
FERIENREGELNUNG
Geplante Ferienabwesenheiten (z. B. Frühlingsferien, Herbstferien, Sportwochen, Reisen) müssen zu Beginn des Quartals/Semesters schriftlich per E-Mail gemeldet werden. In diesem Fall können die entsprechenden Abwesenheiten von den Abokosten abgezogen werden. Nachträglich gemeldete Ferien können nicht berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwei verpasste Kurse nachzuholen.
ERMÄSSIGUNGEN UND NACHWEISE
Anspruch auf Ermäßigungen muss innerhalb von 5 Tagen nach der Anmeldung per E-Mail an info@tanzwerk-bern.ch geltend gemacht werden. Erforderliche Nachweise, wie Studienausweise oder andere Berechtigungsdokumente, sind innerhalb dieser Frist einzureichen. Nachträgliche Anträge oder Rückerstattungen von Ermäßigungen sind ausgeschlossen.
KONTAKT ANMELDUNG
+41 (0)79 313 74 76 (nur per Whats App oder Whats App Telefonie) // info@tanzwerk-bern.ch // hier
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Anmeldung & Zahlung
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Kursgebühr ist innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung vollständig zu begleichen.
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Abo
Das Abo ist persönlich und nicht übertragbar.
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Gültigkeit & Verlängerung
Eine Verlängerung der Abo-Gültigkeit ist nur in Fällen von längerer Krankheit oder Unfall möglich. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests werden die bereits bezahlten, aber nicht genutzten Lektionen zurückerstattet. In allen anderen Fällen gilt das auf dem Abo angegebene Ablaufdatum.
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Haftung & Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Diebstahl in der Garderobe.
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Nachholen von Kursen
Pro Quartal können maximal zwei verpasste Kurse nach- oder vorgeholt werden. Diese müssen innerhalb des laufenden Quartals/Semesters erfolgen und können nicht auf einen neuen Zeitraum übertragen werden.
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Abonnementserneuerung
Das Abo muss bis spätestens am letzten Tag der Gültigkeit schriftlich gekündigt werden. Andernfalls wird es automatisch verlängert und in Rechnung gestellt.
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Ermäßigungen & Nachweise
Anspruch auf Ermäßigungen muss innerhalb von 5 Tagen nach der Anmeldung per E-Mail an info@tanzwerk-bern.ch geltend gemacht werden. Erforderliche Nachweise, wie Studienausweise oder andere Berechtigungsdokumente, sind innerhalb dieser Frist einzureichen. Nachträgliche Anträge oder Rückerstattungen von Ermäßigungen sind ausgeschlossen.
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Feiertage
Die Entscheidung, ob ein Kurs an Feiertagen stattfindet, liegt im Ermessen der Trainerin oder des Trainers. Sollte der Kurs ausfallen, kann die verpasste Lektion in einem anderen Kurs vor- oder nachgeholt werden.
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Shownight
Zweimal jährlich findet die Shownight (Tanzvorführung) statt. Die Teilnahme der jeweiligen Klasse erfolgt in Absprache mit der zuständigen Trainerin oder dem zuständigen Trainer. Teilnehmende, die aufgrund von Terminüberschneidungen oder persönlichen Gründen nicht an der Shownight sowie an den entsprechenden Show-Trainings teilnehmen können, müssen sich frühzeitig mit dem Büro in Verbindung setzen (info@tanzwerk-bern.ch).
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Ferienregelung
Geplante Ferienabwesenheiten (z. B. Frühlingsferien, Herbstferien, Sportwochen, Reisen) müssen zu Beginn des Quartals/Semesters schriftlich per E-Mail gemeldet werden. In diesem Fall können die entsprechenden Abwesenheiten von den Abokosten abgezogen werden. Nachträglich gemeldete Ferien können nicht berücksichtigt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zwei verpasste Kurse nachzuholen.
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Mahnwesen
Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben. Wird die offene Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen nach der zweiten Mahnung beglichen, erfolgt die Einleitung eines Betreibungsverfahrens.
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